Hort Gemeinschaftsregeln

Damit wir den Nachmittag in positiver Atmosphäre gestalten können, bitten wir die Kinder und Obsorgeberechtigten, zusätzlich zur Hausordnung der Schule, folgende Regeln einzuhalten:

1. Zur Sicherheit der Kinder dürfen sich diese nur an Orten aufhalten, die für sie vorgesehen sind, denn nur dort ist für Aufsicht gesorgt. Deshalb ist den Anweisungen der PädagogInnen unbedingt Folge zu leisten.
2. Sollte ein Kind am Nachmittag ein Freifach oder den Nachmittagsunterricht der Schule besuchen, so ist am Weg zwischen Schule und Hort keine Aufsicht durch die Hort-Pädagogin, den Hort-Pädagogen gegeben. Dies gilt auch auf den Wegen zwischen den Gruppenräumen und den Freizeiträumen sowie auf dem Weg in den Speisesaal.
3. Im Bemühen um Sauberkeit und Ordnung benötigt jedes Kind ein Paar Hausschuhe und je ein Paar Freizeitschuhe für den Turnsaal und Sportplatz.
4. Die Bekleidung der Kinder sollte zweckmäßig und strapazierfähig sein, da die Kinder nach Möglichkeit ihre Freizeit im Freien verbringen.
5. Gefährliche Gegenstände sind generell verboten.
6. Für Wertgegenstände kann keine Haftung übernommen werden.
7. Um die Konzentrationsfähigkeit zu fördern, ist während der Lern- und Aufgabenzeit Ruhe erforderlich. Daher ist in der Zeit der Lernstunde ein Abholen oder Entlassen mit Entschuldigung nicht erwünscht.
8. Anmelde- und Notfallformular sind zu Schulbeginn genau auszufüllen und Änderungen unverzüglich schriftlich bekannt zu geben.
9. Sollte Ihr Kind während der angemeldeten Zeit freigestellt werden (z.B. Nachhilfe, Sportverein) oder früher als laut Anmeldeformular das Haus verlassen dürfen, ist eine schriftliche Mitteilung der/des Obsorgeberechtigten erforderlich.
10. Bei unerlaubtem Fernbleiben vom Hort oder großen disziplinären Schwierigkeiten muss mit einer schriftlichen Verwarnung gerechnet werden.

Wir erwarten, dass du dich um die Einhaltung dieser Punkte im Geiste unserer Gemeinschaft bemühen wirst.

Wenn du durch dein Verhalten dich oder andere schädigst oder gegen die Gemeinschaftsregeln verstößt, dann müssen wir entsprechende pädagogische Maßnahmen setzen bzw. die Obsorgeberechtigten informieren.

Bei groben oder gefährlichen Verstößen gegen die Gemeinschaftsregeln oder bei wiederholtem gemeinschaftsschädigendem Verhalten werden wir den Hortvertrag vorzeitig auflösen.

 

Entschuldigungen / Mitteilung an den Hort

Auf Entschuldigungen ist unbedingt Folgendes anzuführen:
• Vor- und Nachname des Kindes
• Name der Pädagogin, des Pädagogen, bei der/dem Ihr Kind in der Gruppe ist
• Tag, an dem Ihr Kind früher geht
• Zeitpunkt, wann Ihr Kind geht
• Datum und Unterschrift der/des Obsorgeberechtigten

Wenn Sie Ihr Kind frühzeitig abholen möchten, melden Sie sich persönlich bei der Schulpforte an. Nachdem Sie dort eine Entschuldigung ausgefüllt haben, werden wir telefonisch verständigt und können Ihr Kind entlassen. Die Entlassung durch einen Anruf von Ihrem eigenen Telefon/Handy ist nicht möglich!
 
Vorlagen zum Herunterladen finden Sie auf unserer Homepage unter HORT-Service-Downloads. Hier finden Sie auch das Formular zur Änderung der Entlassungszeiten und ein Abmeldeformular.